In Waidbruck wird ein neues Parkplatzbewirtschaftungskonzept in der Gemeinde Waidbruck eingeführt.
Parkscheibenpflicht: Mo–Fr: 8.00 – 19.00 Uhr, Sa: 8:00–12:00 Uhr.
Anrecht auf eine Parkvignette haben Personen mit regulärem Wohnsitz in Waidbruck sowie Personen mit nachweislichem Arbeitsplatz oder nachweislicher (auch zeitlich begrenzter) Tätigkeit in Waidbruck.
Alle detaillierten Informationen sowie den Übersichtsplan zu den Parkplätzen und das Antragsformular um Parkvignette finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Waidbruck.